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AGB

Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Persönlicher Anwendungsbereich

Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur, wenn unser Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist.

2. Sachlicher Geltungsbereich

Unsere sämtlichen Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäfte und Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

3. Fremde AGB

Sämtlichen allgemeinen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen unseres Kunden widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Die Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen unseres Kunden werden auf keinen Fall Vertragsbestandteil, und zwar auch dann nicht, wenn wir diesen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen nicht gesondert widersprechen.

4. Angebot und Vertragsschluss

Alle unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend, soweit nicht anders gekennzeichnet. Alle Kaufverträge kommen mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, spätestens jedoch mit Auslieferung der Ware. Bei Reparatur- und Wartungsaufträgen werden keine Auftragsbestätigungen erstellt und versandt. Dasselbe gilt für Ersatzteile, die im  Rahmen einer Reparatur notwendig sind.

5. Preise

Sämtliche in Vertragsunterlagen, Angeboten etc. genannten Preise verstehen sich jeweils zzgl. der Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe, es sei denn, die Lieferung ist insbesondere wegen Auslandsbezuges nicht umsatzsteuerpflichtig. Bei Aufträgen ohne Preisvereinbarung gelten die üblichen Preise als vereinbart. Dienstleistungsarbeiten, insbesondere Montagearbeiten, Fahrtzeiten, etc. berechnen wir nach der Preisliste unseres Hauses, die wir auf Wunsch übersenden. Hilfsweise berechnen wir den üblichen Preis.

Zusätzlich zu den genannten Preisen muss der Kunde die Transportkosten ggf. anteilig und nur gegen Nachweis erstatten, die bei dem Transport des Kaufgegenstandes zu unserem Unternehmen von unseren Vorlieferanten anfallen.

6. Versand und Gefahrtragung

Wir versichern alle Sendungen gegen Transportschäden. Zur Wahrung etwaiger Ansprüche gegen den Versicherer müssen uns alle Schäden unverzüglich nach Wareneingang unter Beifügung eines Schadensprotokolls des Kunden gemeldet werden. Mit der Ankunft unserer Lieferung an den vom Käufer angegebenen Ort geht die Gefahr auf den Kunden über.

7. Lieferzeit

Alle in Angeboten, Vertragsunterlagen, etc. genannten Lieferzeiträume sind grundsätzlich unverbindlich, wenn Sie nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich gekennzeichnet werden. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere  Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn Sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Termine nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. die Leistung und die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Kunden unverzüglich benachrichtigen.

Die Einhaltung von Lieferfristen setzt in jedem Fall den rechtzeitigen Eingang aller Unterlagen voraus, die uns der Kunde zur Verfügung stellen muss, um vertragsgerecht liefern zu können.

8. Teillieferungen

Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen  jederzeit berechtigt.

9. Verpackung

Soweit eine Verpackung der Ware notwendig ist, muss der Kunde die üblichen Kosten hierfür zusätzlich bezahlen, die wir nach billigem Ermessen festlegen. Verpackungsmaterialien werden von uns nicht zurückgenommen. Soweit wir nach § 4 der Verpackungsverordnung verpflichtet sind, die zum Transport verwendetet Verpackung zurückzunehmen, trägt der Besteller die Kosten für den Rücktransport der verwendeten Verpackung.

10. Zahlung

Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen binnen 7 Tagen netto nach Rechnungsdatum sofort ohne Abzug zahlbar und fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Schecks und  Wechsel werden – wenn überhaupt – nur erfüllungshalber angenommen.

11. Aufrechnung, Zurückbehaltung

Gegenüber unseren Ansprüchen darf der Kunde nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zurückbehaltungsrechte gegenüber unseren Zahlungsansprüchen darf der Kunde ebenfalls nur geltend machen, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.

12. Zahlungsverzug

Zahlt der Kunde bei Fälligkeit einer Rechnung nicht oder nicht rechtzeitig, so hat er für jede unserer Mahnungen pauschal 5,- € zu erstatten. Dies gilt auch dann, wenn wir den Zugang eines Mahnschreibens nicht beweisen können.

Im Falle des Zahlungsverzugs hat der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 5 %  über den Basiszinssatz der Europäischen

Zentralbank zu zahlen. Die Geltendmachung eines höheren Zinsschadens bleibt uns vorbehalten. Dem Kunden bleibt vorbehalten, im Einzelfall nachzuweisen, dass kein Schaden in der geltend gemachten Höhe entstanden ist. Wird bei vereinbarten Ratenzahlungen eine Rate nicht rechtzeitig oder nur teilweise geleistet, so wird die gesamte noch ausstehende Restsumme ohne gesonderte Mahnung fällig.

13. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller unserer Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen und auch gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen werden uns die folgende Sicherheit gewährt, die wir auf Verlangen des Kunden nach seiner Wahl frei geben werden, sobald der Wert der Sicherheiten den der Forderungen nachhaltig um mehr als 20 %  übersteigt:

a) Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns.

Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass unser (Mit-) Eigentum an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt  unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

b) Der Kunde ist berechtigt  die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Die aus dem Weiterverkauf oder an einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich  sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang  an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die ans uns abgetretenen Forderungen auf dessen Rechnung im eigenem  Namen einzuziehen. Diese  Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach kommt.

c) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentum  hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir in der Lage sind,  unsere Eigentumsrechte durchzusetzen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang stehendem gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu ersetzen, haftet hierfür der Kunde.

d) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere im Falle des Zahlungsverzugs,  sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurück zu nehmen oder gegebenenfalls Abtretung  der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme  so in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt von dem zugrunde liegendem Vertrag.

14. Gewährleistung

a) Für die von uns gelieferten Gebrauchterzeugnisse leisten wir keinerlei Gewähr, es sei dem, es handelt sich um einen  Verbrauchsgüterkauf ( § 474 BGB).

b) Im übrigen werden Mängel der Ware von uns nach entsprechenden Mitteilungen durch den Kunden behoben. Dies geschieht nach unserer Wahl durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, sofern wir im Mangel nicht arglistig verschwiegen  oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.

c) Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist  diese Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung)  oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist erst auszugehen,  wenn uns hinreichend Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, wenn sie unmöglich ist, wenn sie uns verweigert oder unzumutbar verzögert  wird, wenn  begründete  Zweifel hinsichtlich der  Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.

d) Für Hochvakuumartikel und -elemente gelten besondere Gewährleistungsbedingungen unter Berücksichtigung der Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers. Alle Hochvakuumartikel und -elemente haben eine – nach Herstellerangaben –  begrenzte Nutzungsdauer. Falls vor Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungszeit/Garantiezeit ein Mangel auftritt, wird der Kaufpreis nur teilweise erstattet. Wir bringen für jeden Monat der unbeanstandeten Nutzungsmöglichkeit 1/12 des Kaufpreises in Abzug. Dies gilt auch für jeden angefangenen Kalendermonat.

e) Beinhaltet der Lieferumfang einen Rechner, PC oder Gleichwertiges, sowie eine EDV-Anlage sind wir nur dann gewährleistungspflichtig, wenn die folgenden Bedingungen vom Käufer eingehalten worden sind:

* Raumtemperatur zwischen 19° und 21° C;

* kondensationsfreie Luftfeuchtigkeit zwischen 40 und 60 %;

* maximale Abweichungen dieser Werte =< 10%;

* Spannungsversorgung +- 5 %/50 Hz + MP + SL bei einem Widerstandswert zwischen den Außenleitern von 0,1 bis 0,5 Ohm je nach Vorgabe des durch den  in der Betriebsanleitung des zu installierenden oder installierten Gerätes vorgegebenen Wertes oder nach DIN 57100/VDE 0100 sowie DIN 57107/VDE 0107;

* sofern ohne unsere ausdrückliche Zustimmung vom Käufer oder Dritten Eingriffe an den von uns gelieferten Erzeugnissen vorgenommen, insbesondere Instandsetzungen durchgeführt oder Erzeugnisse Dritte eingesetzt, angebaut oder daran betrieben werden, leisten wir nur dann Gewähr, wenn der Käufer nachweist, dass der Eingriff den aufgetretenen Fehler nicht verursacht hat. Entsprechendes gilt im Falle fehlerhafter Bedienung der durch uns gelieferten Erzeugnisse.

f) CE-Konformitätserklärungen, beziehen sich auf die Richtlinie 93/42 EWG vom 14. Juni 1993. Bei Änderungen am Produkt, die nicht von uns autorisiert wurden, verliert diese Erklärung ihre Gültigkeit.

16. Haftung, Schadensersatz

Für garantierte Beschaffenheiten der Waren, für Schäden wegen

Rechtsmängeln, so wie für Schäden einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir unbeschränkt. Im übrigen haften wir unbeschränkt nur für  Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf das zweifache der jeweiligen Vertragssumme sowie auch solche Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischer Weise gerechnet werden muss. Die Haftung  nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

17. Lizenz für Software

Soweit wir dem Kunden im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Röntgen-  oder EDV-Anlage (Hardware) auch Software überlassen, gleichgültig ob Betriebssystemsoftware oder Anwendersoftware – gelten folgende Lizenzbedingungen:

a) Der Kunde erhält das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die von uns überlassene Software nebst schriftlichen Unterlagen in Verbindung mit den Geräten zu benutzten, die Gegenstand des Kaufvertrages sind und mit denen oder für die Software überlassen wird.

Eine vom Käufer beabsichtigte Softwareerweiterung oder Änderung der Softwareausstattung, die einen Eingriff in das Programm erforderlich machen, ist uns rechtzeitig vorher mitzuteilen. Ohne unsere ausdrückliche Genehmigungsänderungen, Erweiterungen oder sonstige Eingriffe in die Software nicht gestattet.

b) Alle Rechte an der Software verbleiben bei uns, insbesondere verbleibt die Software unser ausschließlich geistiges Eigentum im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, gleichgültig, ob die Software patentiert ist, in sonstiger Weise geschützt ist oder nicht geschützt ist. Die Weitergabe der Software oder zugehöriger schriftlicher Unterlagen an Dritte bedarf unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Wir werden eine Zustimmung nicht verweigern, wenn der Käufer sich uns gegenüber schriftlich verpflichtet, die Lizenzbedingungen dieses Abschnittes schriftlich als für ihn verbindlich anzuerkennen.

c) Die Lizenzgebühr ist im Kaufpreis für die Hardware oder Software enthalten.

d) Wir sind berechtigt, ein mit dem Käufer bestehendes Lizenzverhältnis fristlos aufzukündigen, wenn der Käufer gegen die vorstehenden Lizenzbedingungen verstößt und nicht binnen 15 Tagen nach

Abmahnung durch uns den Verstoß rückgängig macht bzw. seine Folgen beseitigt.

18. Untersuchungs- und Rügepflicht

Unser Kunde ist verpflichtet, die von uns gelieferte Ware auf offensichtlichen Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, unverzüglich zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind bei uns unverzüglich nach Lieferung schriftlich zu rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei uns unverzüglich nach Erkennen durch den Kunden schriftlich gerügt werden. Die Mängel sind möglichst präzise zu beschreiben. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt der Kaufgegenstand in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

19. Anwendbares Recht

Bei den Verträgen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, und ist unter Ausschluss  des UN- Kaufrechts.

20. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten ist das für Gütersloh je nach dem Streitwert- zuständige- Amts- Landgericht. Jede Vertragspartei ist und bleibt allerdings berechtigt, den anderen Vertragsteil an dessen Sitz zu verklagen. Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt nicht für Unternehmer, die keine Kaufleute sind.

21. Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkauf- Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben alle anderen Vereinbarungen wirksam und werden durch die Teilnichtigkeit nicht berührt.